Gesetzlich Versicherte (GKV)

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Die Kosten für eine logopädische Therapie werden für Sie als Versicherter in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Dabei sind die Gebührensätze seitens der Kassen festgelegt.

Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung für jeden Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse Pflicht.

Für die Verordnung von Logopädie ist geregelt, dass pro Rezept 10 Euro sowie 10% pro Therapieeinheit als Zuzahlung anfallen.
Abhängig von der Art der Verordnung variiert der Betrag.

Die Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt in meiner Praxis erhoben.
Sie erhalten nach der Bezahlung selbstverständlich eine ordentliche Rechnung sowie eine Quittung.

Von der Zuzahlungsregelung ausgenommen sind Patienten mit besonderen finanziellen Belastungen.
Sie erhalten nach entsprechender individueller Beantragung bei Ihrer Krankenkasse dann einen sogenannten Befreiungsausweis.
Diesen legen Sie mir bitte bei Therapiebeginn vor, sodass keine Zuzahlung für Sie entsteht. Über den genauen Ablauf und die einzureichenden Unterlagen informiert Sie Ihre Krankenkasse gerne.

Sollte der Nachweis für die Zuzahlungsbefreiung nicht zu Beginn der Behandlung Vorgelegt werden, wird Ihnen die Zuzahlung,
wie gesetzlich vorgeschrieben bis zur Vorlage des Befreiungsausweises in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie auch evtl. eingeschränkte Gültigkeitsdauern Ihres Befreiungsausweises (insbesondere über den Jahreswechsel).
Nach Ablauf eines Gültigkeitsbereiches muss in aller Regel eine erneute Beantragung erfolgen.