Heilmittelverordnung & Abrechnung für Privatpatient:innen

Auch als Privatpatient:in benötigen Sie für eine logopädische Behandlung in der Regel eine Heilmittelverordnung. Diese wird von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt, zum Beispiel aus den Bereichen Allgemeinmedizin, HNO, Pädiatrie, Neurologie, Kieferorthopädie oder Zahnmedizin – abhängig vom jeweiligen Störungsbild.


So erhalten Sie eine Heilmittelverordnung

Nach einer ärztlichen Untersuchung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung für Logopädie aus. Diese bildet die Grundlage für die logopädische Diagnostik und Therapie in unserer Praxis. Bitte bringen Sie die Verordnung zum ersten Termin mit.


Ablauf der Behandlung

Nach dem Erstgespräch und einer ausführlichen logopädischen Diagnostik erstellen wir ein individuell auf Sie abgestimmtes Therapiekonzept. Die Termine werden flexibel vereinbart und orientieren sich an Ihren persönlichen Zielen und Bedürfnissen.

Abrechnung & Kostenerstattung

Die Abrechnung erfolgt bei Privatpatient:innen direkt zwischen Ihnen und der Sprachmanufaktur. Sie erhalten von uns eine Rechnung auf Grundlage der gültigen Vergütungssätze für logopädische Leistungen (Siehe Download Behandlungsvertrag).

Diese Rechnung können Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Ihrer Beihilfestelle oder ggf. bei einer Zusatzversicherung einreichen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Versicherungen die Kosten vollständig übernehmen. 

Gerne beraten wir Sie vor Therapiebeginn transparent zu den voraussichtlichen Kosten und stehen Ihnen bei Fragen zur Abrechnung zur Seite.