Selbstzahler
Hinweis für Selbstzahler – Logopädische Behandlung
Wenn Sie eine logopädische Leistung ohne ärztliche Verordnung (Rezept) in Anspruch nehmen, erfolgt die Behandlung auf Selbstzahlerbasis. In diesem Fall handelt es sich rechtlich nicht um eine Heilbehandlung, sondern um ein präventives bzw. funktionelles Training.
Das bedeutet:
- Die Inhalte orientieren sich an sprachlichen, stimmlichen oder kommunikativen Trainingszielen
- Es erfolgt keine Abrechnung über gesetzliche oder private Krankenkassen
- Eine medizinische Diagnose oder Therapie im heilmittelrechtlichen Sinne ist nicht Bestandteil der Leistung
Das Training kann z. B. folgende Ziele haben:
- Verbesserung der Aussprache
- Stimmtraining (z. B. für Beruf oder Alltag)
- Unterstützung der Sprachentwicklung
- Kommunikationstraining
